Teilnahmebedingungen zu einer von der LZG durchgeführten Veranstaltung
Anmeldung und Teilnahmebestätigung
Mit der Anmeldung zu einer von der LZG ausgeschriebenen Veranstaltung werden unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.
Die Anmeldung zu einer Veranstaltung wird in der Regel ca. 25 Tage vor Veranstaltungsbeginn bestätigt. Mit der Anmeldebestätigung erhalten die Teilnehmerinnen/Teilnehmer die für die Veranstaltung notwendigen Unterlagen, wie organisatorische Hinweise, Wegbeschreibung und Informationen zur Erstattung der Teilnahmegebühr. Sollte eine Veranstaltung bereits belegt sein, ergeht eine schriftliche oder telefonische Nachricht.
Jede Teilnehmerin, jeder Teilnehmer erhält bei der Veranstaltung eine Teilnahmebestätigung.
Teilnahmegebühren
Die Teilnahmegebühren beinhalten in der Regel die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Von allen Veranstaltungsteilnehmerinnen und –teilnehmern ist die jeweilige Teilnahmegebühr zu entrichten. In den Veranstaltungshäusern werden, wenn möglich, Einzelzimmer für die Teilnehmerinnen/Teilnehmer reserviert. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht erstattet werden. Die Teilnahmegebühren sind vor Beginn der Veranstaltung zu überweisen. Der genaue Überweisungsbetrag und die Angaben zum Konto der LZG sind in der Anmeldebestätigung benannt.
Rücktritt von einer Teilnahme
Jede Anmeldung zu einer Veranstaltung ist verbindlich. Falls die Teilnehmerin/der Teilnehmer von einer Anmeldung zurücktreten muss, bitten wir um sofortige schriftliche (per Fax oder E-Mail) Benachrichtigung.
Vor Zugang der Anmeldebestätigung ist eine kostenfreie Abmeldung zur Veranstaltung möglich.
Wird eine Teilnehmerin/ein Teilnehmer nach Zugang der Anmeldebestätigung, aber vor Beginn der Veranstaltung schriftlich (per Fax oder E-Mail) abgemeldet, so ist die Teilnahmegebühr wie folgt fällig:
- ab 3 Wochen vor der Veranstaltung: 50% der Teilnahmegebühr*
- ab 1 Woche vor der Veranstaltung: 100% der Teilnahmegebühr*
Für längerfristige Veranstaltungsblöcke gelten dieselben Regelungen. Wird eine Veranstaltungsmaßnahme von Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmern abgebrochen, ist die volle Teilnahmegebühr zu entrichten.
*Es fallen keine Ausfallgebühren an, wenn die gleiche Einrichtung einen anderen Mitarbeiter entsendet.