Häufige Fragen zur Organspende
Hier finden Sie kurze Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Organspende. Links zu weiterführenden Informationen finden Sie hier.
Die Spende
Welche Organe können gespendet werden?
Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm kommen grundsätzlich als Spenderorgane von Verstorbenen in Betracht. Damit kann ein Organspender bis zu sieben Organe spenden und ebenso vielen Menschen zu mehr Lebensqualität verhelfen oder ihnen gar die Chance auf ein Weiterleben geben.
Ist es auch möglich, nur bestimmte Organe zu spenden?
Ja. Jeder kann in seinem Organspendeausweis explizit angeben, welche Organe er spenden möchte, oder einzelne Organe von der Spende ausschließen.
Kann auch Gewebe gespendet werden?
Ja. Die Horn- und die Lederhaut der Augen, die Herzklappen, Teile der Blutgefäße, der Haut, des Knochen- und Knorpelgewebes sowie der Sehnen können übertragen werden.
Was ist eine Lebendspende?
Unter bestimmten Umständen können Menschen eine ihrer beiden Nieren oder einen Teil der Leber schon zu Lebzeiten spenden. Laut Transplantationsgesetz hat jedoch die Organspende nach dem Tode Vorrang vor der Lebendspende. In Deutschland ist eine Organspende zu Lebzeiten nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades, unter Ehepartnern, Verlobten und unter Menschen möglich, die sich persönlich besonders nahe stehen.
Die Voraussetzungen
Gibt es Vorerkrankungen, die eine Organspende ausschließen?
Prinzipiell gibt es nur sehr wenige absolute Ausschlusskriterien, darunter ein positiver HIV-Befund oder aktive metastasierende Krebserkrankungen. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte anhand der im Zuge der Organ- und Spendercharakterisierung erhobenen Befunde, ob Organe für eine Transplantation in Frage kommen.
Gibt es eine Altersgrenze für Organspender?
Nein. Entscheidend ist der Zustand der Organe. Anhand von medizinischen Untersuchungen nach dem Tod wird geprüft, ob und welche Organe des Verstorbenen sich für eine Transplantation eignen.
Können auch Minderjährige einen Organspendeausweis ausfüllen?
Jugendliche ab 16 Jahren können ihre Bereitschaft zur Organspende in einem Ausweis dokumentieren. Bereits ab dem 14. Geburtstag können sie ihren Widerspruch erklären. Eine Einwilligung der Eltern ist nicht notwendig.
Der Organspendeausweis
Wird die Bereitschaft zur Organspende zentral erfasst?
Nein. Es findet keine zentrale Erfassung von Daten im Zusammenhang mit der Bereitschaft zur Organspende statt. Deshalb ist es wichtig, die eigene Entscheidung auf einem Organspendeausweis festzuhalten und mit Angehörigen und Freunden darüber zu sprechen.
Voraussichtlich ab März 2022, wenn das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende" in Kraft tritt, soll es auch die Möglichkeit geben, die persönliche Entscheidung pro oder contra Organspende in einem zentralen Online-Register einzutragen.
Ist es möglich, die Einwilligung zur Organspende zu widerrufen?
Ja. Wer das tun will, kann jederzeit einen neuen Organspendeausweis ausfüllen und den alten vernichten. Wichtig ist, die geänderte Entscheidung mit der Familie zu besprechen. Ebenfalls sollte bei Vorhandensein einer Patientenverfügung geprüft werden, ob diese entsprechend angepasst werden muss.
Sollte man den Organspendeausweis immer bei sich haben?
Ja, am besten beim Personalausweis oder der Krankenversicherungskarte. Noch wichtiger ist es aber, die Familie über die Entscheidung zur Organspende zu informieren.
Genügt der Organspendeausweis als Rechtsgrundlage für eine Organentnahme?
Ja. Diese Willensbekundung pro oder contra Organspende, die ein Verstorbener zu Lebzeiten abgegeben hat, ist für Ärzte und Angehörige verbindlich.
Werden die Angehörigen trotz Organspendeausweis gefragt?
Eine Zustimmung der Angehörigen ist in diesem Fall rein rechtlich nicht notwendig, da der Wille des Verstorbenen bekannt ist. Selbstverständlich wird mit den Angehörigen über die getroffene Entscheidung des Verstorbenen und die beabsichtigte Organ- und/oder Gewebeentnahme gesprochen.
Die Organentnahme
Kann die Familie den Verstorbenen nach der Organentnahme nochmals sehen?
Ja. Die Familie kann von dem Verstorbenen so Abschied nehmen, wie sie es möchte. Nach der Organentnahme wird die Wunde mit der gebührenden Sorgfalt verschlossen, der Leichnam kann aufgebahrt und wie gewünscht bestattet werden.
Wird für die Inhaber eines Organspendeausweises alles medizinisch Mögliche getan?
Natürlich. Ziel aller medizinischen Maßnahmen ist es immer, das Leben des Patienten zu retten. Erst wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall (Hirntod) festgestellt worden ist, wird die Frage der Organspende erörtert. Für die Feststellung des Hirntodes gibt es genau definierte Kriterien der Bundesärztekammer.
Ist die Organspende möglich, wenn gleichzeitig eine Patientenverfügung vorliegt?
Ja. Eine Entscheidung zur Organspende steht nicht im Widerspruch zur Patientenverfügung. Um Unsicherheiten und Konflikte zu vermeiden, ist es aber wichtig, zur Organspende eindeutige Angaben zu machen und die Angehörigen darüber zu informieren. Folgende Formulierung in der Patientenverfügung wird empfohlen:
Ich stimme einer Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken zu (ggf.: Ich habe einen Organspendeausweis ausgefüllt). Komme ich nach ärztlicher Beurteilung bei einem sich abzeichnenden Hirntod als Organspender in Betracht und müssen dafür ärztliche Maßnahmen durchgeführt werden, die ich in meiner Patientenverfügung ausgeschlossen habe, dann (Alternativen)
- geht die von mir erklärte Bereitschaft zur Organspende vor.
- gehen die Bestimmungen in meiner Patientenverfügung vor.
oder
Ich lehne eine Entnahme meiner Organe nach meinem Tod zu Transplantationszwecken ab.
Bei der Entscheidungsfindung helfen Checklisten für die Erklärung zur Organ- und Gewebespende
Weitere Erläuterungen finden Sie in der vom Bundesministerium der Justiz herausgegebenen Broschüre zur Patientenverfügung.
Die Transplantation
Wie lange muss man auf ein Spenderorgan warten?
In Deutschland beträgt die durchschnittliche Wartezeit für eine Niere ca. sechs bis sieben Jahre. Viele Patienten müssen die lange Wartezeit bis zur Transplantation mit einer die Lebensqualität stark einschränkenden Dialyse überbrücken. Bei anderen Organen besteht diese Möglichkeit nicht, so dass viele Patienten sterben, bevor ihnen ein lebensrettendes Spenderherz oder eine Spenderlunge übertragen werden konnte. Im Jahr 2020 gab es in Deutschland 528 Anmeldungen zur Herztransplantation, 339 Herztransplantationen wurden durchgeführt und 90 Menschen, die auf der Warteliste für eine Herztransplantation standen, sind im Jahresverlauf verstorben. Bei der Leber gab es im genannten Zeitraum 1.416 Anmeldungen für die Warteliste, 826 Transplantationen wurden durchgeführt und 217 Personen, die auf eine Spenderleber gewartet haben, sind verstorben.
Wie viele Menschen warten auf ein Spenderorgan?
In Deutschland stehen mehr als 9.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan. Andere Therapien versprechen bei ihnen keinen Erfolg mehr oder die Erkrankung des betroffenen Organs wird in eine schwere, lebensbedrohliche Situation münden bzw. diese ist bereits eingetreten. Im Durchschnitt sterben in jedem Jahr 800 bis 900 Menschen, die auf der Warteliste für eine Transplantation stehen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt.
Nach welchen Kriterien werden die Organe an die Empfänger vermittelt?
Für jedes Organ gibt es von der Bundesärztekammer festgelegte Richtlinien. Die Organe werden dabei nach den Kriterien Dringlichkeit und Erfolgsaussicht vermittelt. Die Stiftung Eurotransplant im niederländischen Leiden ist für die Vermittlung der Organe zuständig, die Menschen in Deutschland, Österreich, den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Slowenien, Kroatien und Ungarn nach ihrem Tode gespendet haben.