Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V.
telephone 06131-2069-0
search

Qualitätsstandards Schulgesundheitsfachkräfte in Rheinland-Pfalz

Als spezialisierte Pflegekräfte tragen Schulgesundheitsfachkräfte zur bedarfsorientierten Gesundheitsvorsorge und -versorgung von Kindern und Jugendlichen an Schulen bei. In Rheinland-Pfalz konnte durch die finanzielle Förderung des Ministeriums für Bildung der Einsatz der Schulgesundheitsfachkräfte stufenweise auf 26 Grundschulen (Stand: Februar 2025) ausgeweitet werden. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) ist als Projektträgerin für die Implementierung der Schulgesundheitsfachkräfte an den Schulen verantwortlich.

Die Ergebnisse der Begleitforschung durch die Universitätsmedizin Mainz legen nahe, dass an Grundschulen großer Bedarf an Versorgungsleistungen der Schulgesundheitsfachkräfte besteht und sich ihre Tätigkeit positiv auf die Schülerinnen und Schüler (z.B. Ansprech- und Vertrauensperson, Prävention und Früherkennung von Verhaltens- und Lernstörungen) und deren Eltern (z.B. gesteigertes Sicherheitsgefühl, Reduktion von Arbeitsfehlzeiten) auswirken. Darüber hinaus konnte gezeigt werden, dass sich die Lehrkräfte insbesondere bei der Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit chronischen Erkrankungen unterstützt fühlen und die Kinder von einer bedarfsgerechteren Versorgung und einer gesteigerten Inklusion im Schulalltag profitieren.

Schulgesundheitsfachkräfte leisten somit einen wichtigen Beitrag zum Bildungserfolg und zur Förderung der Gesundheitskompetenz. Zudem unterstützen sie im multiprofessionellen Team den Prozess, ein ganzheitlich gesundheitsbewusstes Klima an den Schulen zu fördern. Basierend auf den Erfahrungen und Ergebnissen der Evaluation des Modellprojektes Schulgesundheitsfachkräfte in Rheinland-Pfalz sowie weiteren Forschungsdaten und Erfahrungen aus anderen Bundesländern wurden qualitätsgestützte Kriterien für die Implementierung von Schulgesundheitsfachkräften in Rheinland-Pfalz entwickelt.

Die Einhaltung dieser Qualitätsstandards ist Voraussetzung für die Implementierung von Schulgesundheitsfachkräften an Schulen in Rheinland-Pfalz.

Qualitätsstandards – Übersicht

  1. Berufsausbildung als examinierte Gesundheits- und (Kinder)Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger mit mehrjähriger Berufserfahrung und Vergütung mindestens TV-L E8 
  2. Weiterbildung „Schulgesundheitsfachkraft“ an der Evangelischen Hochschule Darmstadt mit erfolgreichem Abschluss 
  3. Tätigkeitsprofil orientiert am rheinland-pfälzischen Modell 
  4. Datenschutzkonzept gemäß des individuellen Tätigkeitsprofils und angepasst auf die jeweiligen Arbeitsstrukturen des Trägers 
  5. Keine Behandlung ohne Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit entsprechender Qualitätssicherung 
  6. Vollständige und nachvollziehbare Dokumentation aus Haftungsgründen  
  7. Versicherung: Berufshaftpflicht und Rechtsschutz angepasst auf das individuelle Tätigkeitsprofil  
  8. Geeigneter eigener Behandlungsraum mit entsprechender Ausstattung 
  9. Laptop, Diensthandy, Internetanschluss (WLAN oder mobil) als verpflichtende Arbeitsmaterialien  
  10. Kontinuierliche Versorgung mit Verbrauchsmaterialien   
  11. Teilnahme an verpflichtenden Veranstaltungen der Landeszentrale für Gesundheitsförderung und des Bildungsministeriums zur Vernetzung und zum fachlichen Austausch
  12. Individuelles Konzept zur Integration der Schulgesundheitsfachkraft in das multiprofessionelle Team der Schule („Lotsenfunktion“)  
  13. Proaktive Gestaltung der Vernetzung innerhalb der Kommune
  14. Gesetzlich verpflichtender Arbeitsschutz individualisiert auf das Tätigkeitsprofil und die Arbeitsstrukturen (insbesondere arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und Gefährdungsbeurteilung mit psychischen Belastungsfaktoren)
  15. Transparente Vereinbarung zu Arbeitszeitregelungen