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Kein „Gläschen in Ehren“ in der Schwangerschaft

Fortbildung der LZG informiert über Folgen von Alkoholkonsum in der Schwangerschaft

In geselliger Runde bekommen es viele schwangere Frauen zu hören: Ein Gläschen Sekt sei gut für den Kreislauf. Ein Schluck Wein, ab und zu mal ein kleines Bier, das wird schon nicht schaden. „Ein Gläschen in Ehren “, nennt es der Volksmund. Doch wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass Schwangerschaft und Stillzeit zu den Situationen im Leben gehören, in denen grundsätzlich auf Alkohol verzichtet werden soll. Alkohol ist ein Zellgift, das sich schädigend auf das ungeborene Kind auswirkt und schwerwiegende Folgen haben kann.

Um über die Auswirkungen des Alkoholkonsums von werdenden Müttern zu informieren, bietet die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG) im Auftrag des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums am 6. November 2019 in Mainz eine Fortbildung an. Sie richtet sich an Fachkräfte der Schwangerenberatung, Hebammen und andere Personen, die sich für Suchtprävention in der Schwangerschaft einsetzen.

„Immer noch kursieren sehr viele falsche Annahmen in Bezug auf Alkohol in der Schwangerschaft. Fakt ist: In der Schwangerschaft und Stillzeit gibt es keine Menge, die als unbedenklich gilt. Es ist daher wichtig, dass Menschen, die schwangere und stillende Frauen betreuen und beraten, sie im konsequenten Verzicht auf Alkohol bestärken“, sagt Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler. Sie rät schwangeren Frauen, sich bei Bedarf Hilfe zu suchen. „In Rheinland-Pfalz gibt es ein breites Netz an Stellen, die zum Thema alkoholfrei in Schwangerschaft und Stillzeit informieren und unterstützen“, so die Ministerin.

Das Kind trinkt mit

Jeder noch so kleine Schluck, den eine Schwangere trinkt, gelangt ungehindert in den Blutkreislauf des Kindes. Das kommt schnell auf den gleichen Promillewert wie seine Mutter, braucht aber zehn Mal länger als sie, um den Alkohol wieder abzubauen. Alkohol wirkt sich schädigend auf die Zellteilung und die Nervenverbindungen aus.

Jährlich werden in Deutschland etwa 12.500 Kinder mit alkoholbedingten Beeinträchtigungen geboren. Ungefähr 3.000 davon weisen das Vollbild des fetalen Alkoholsyndroms (FAS) auf. „Das FAS ist damit die häufigste nicht-genetische Behinderung in Deutschland. Alle diese Schädigungen könnten verhindert werden. Dafür ist es wichtig, dass professionelle und ehrenamtliche Kräfte, die mit werdenden und stillenden Müttern in Kontakt stehen, zusammenarbeiten und Überzeugungsarbeit leisten. Wir müssen aber auch die breite Bevölkerung erreichen, denn das soziale Umfeld ist wichtig und muss den Alkoholverzicht mittragen und forcieren“, betont Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer der LZG.

Kinder mit alkoholbedingten Behinderungen können zwar therapiert, aber nicht geheilt werden. Es ist eine ganze Palette an Defiziten, die auftreten können, neben Organschäden auch Minderwuchs und Untergewicht. Zudem gehören verminderte Intelligenz und Verhaltensstörungen zu den Folgen des mütterlichen Alkoholkonsums. Kinder mit dem Vollbild des Fetalen Alkoholsyndroms sind in allen genannten Bereichen geschädigt, oft schwer behindert und mehrheitlich nicht in der Lage, ein selbständiges Leben zu führen.

Informationen und Fortbildungsangebote „alkoholfrei schwanger“

Mit dem Programm „alkoholfrei schwanger“ klärt das Referat Suchtprävention der LZG über das fetale Alkoholsyndrom auf, vernetzt beispielsweise Hebammen und Suchtberatungsstellen, schult Fachkräfte im Umgang mit konsumierenden Schwangeren und erstellt Materialien zum Thema. In Kürze wird auf dem YouTube-Kanal der LZG auch ein Video dazu veröffentlicht.

Unter elearning.lzg-rlp.de/login/index.php bietet die LZG die Online-Schulung „Alkoholfrei in Schwangerschaft und Stillzeit“ an.

Aktuelles Fortbildungsangebot zum Fetalen Alkoholsyndrom

Titel: FASD und Schwangerschaft – Was sollte ich über das Fetale Alkoholsyndrom, Sucht und deren Bedeutung für Schwangere wissen?

Termin
6. November 2019 von 9:30 bis 16:00 Uhr

Ort
Ibis Hotel in Mainz

Online-Anmeldung unter: https://lzg-rlp.de/de/kinder-aus-suchtbelasteten-familien.html

Ansprechpartnerin in der LZG
Caroline Theis, Telefon 06131 2069-44, E-Mail   

V.i.S.d.P. Dr. Matthias Krell, Geschäftsführer

 

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