Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Mittwoch,
1. Februar 2023
Ein gesundes Baby – das wünschen sich alle Eltern! Und die meisten dürfen dieses Glück auch erfahren. Damit das Kind gesund bleibt, sind vom ersten Lebensmoment bis zum 18. Lebensjahr eine Reihe von Untersuchungen vorgesehen. Sie dienen der Vorsorge und der Überprüfung der altersgemäßen Entwicklung und sollten unbedingt wahrgenommen werden. Denn die meisten Krankheiten und Entwicklungsstörungen lassen sich behandeln, wenn sie nur früh genug erkannt werden.
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Die neun Us
U 1, 2, 3 bis 9 – diese Chiffren gehören in Elternkreisen zum Alltagsvokabular. Sie bezeichnen die kostenlosen Vorsorgeuntersuchungen, die bis zum 64. Lebensmonat eines Kindes anstehen. Anschließend sind weitere Untersuchungen empfohlen: U10, U11, J1 und J2. Hiervon wird jedoch lediglich die J1 automatisch von den Kassen übernommen. Auch zu den U2- bis U9-Untersuchungen werden zusätzliche Leistungen angeboten, die zunächst kostenpflichtig sind. Es lohnt sich aber, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen – viele bieten die Kostenübernahme bereits an. Dasselbe gilt für die zahnärztliche Vorsorge. Hier übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung vielfältige Früherkennungs- und Vorsorgemaßnahmen bei Kindern und Jugendlichen.
Das gelbe Heft
Gleich nach der Geburt erhalten alle Mütter ein „gelbes Heft“, in dem diese Untersuchungen aufgelistet sind und in das die Untersuchungsergebnisse eingetragen werden. Im Heft ist außerdem ein herausnehmbares Blatt, auf dem nur die Teilnahme an den Untersuchungen bestätigt wird. Dieser Nachweis kann dann im Kindergarten und an anderen Stellen vorgelegt werden, ohne dass vertrauliche Informationen preisgegeben werden.
Für die Zusatzuntersuchungen, die nicht Teil des allgemeinen Screenings sind, gibt es ein grünes Heft, in dem die empfohlenen Leistungen dokumentiert sind.
Beratung gehört dazu
Bei den U-Terminen steht nicht nur die körperliche Untersuchung bei den Kindern an. Seit einigen Jahren wird verstärkt auf die emotionale und soziale Entwicklung des Kindes geschaut, auch die Interaktion zwischen Eltern und Kind ist dabei im Blick. Bei Auffälligkeiten erhalten Eltern Tipps zum Umgang mit dem Kind und gegebenenfalls Empfehlungen für weiterführende Hilfsangebote. Wichtige Themen in der Sprechstunde sind auch Impfungen, gesunde Ernährung, die Vermeidung von Übergewicht und UV-Schutz. Zu den Untersuchungen für Jugendliche gehört eine Art Lebensberatung. Arzt oder Ärztin agieren dann als Vertrauensperson.
Die Untersuchungen
Zu den Untersuchungen wird auf jeden Fall das gelbe Vorsorgeheft benötigt, je nach gewünschter Zusatzleistung auch das grüne Heft.
U 1 – der Neugeborenencheck
Sofort nach der Geburt werden Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag, Hautfarbe und Reflexe kontrolliert, der Sauerstoffgehalt des Blutes wird gemessen und das Baby auf Missbildungen und Hörfähigkeit untersucht.
U2 – 3. bis 10. Lebenstag
Alle Organe, Sinnesorgane und Reflexe werden untersucht. Etwas Blut, entnommen aus der Ferse des Babys, wird ins Labor geschickt, um einen Stoffwechsel-Sreening-Test machen zu können. Dieser beantwortet folgende Fragen: Hat das Baby eine Neugeborenengelbsucht entwickelt? Funktioniert der Stoffwechsel? Arbeitet die Schilddrüse richtig? Auch auf Mukoviszidose kann das Blut untersucht werden.
Ab der U2 erhalten die Eltern eine Beratung zu altersspezifischen Themen. Jetzt stehen beispielsweise das Stillen und die Vorbeugung von plötzlichem Kindstod an.
U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
Die U3 ist meist die erste Untersuchung außerhalb der Geburtsklinik. Die Ärztin oder der Arzt prüft, ob sich Reflexe, Motorik, Gewicht und Reaktionen altersgemäß entwickeln. Von Interesse ist, ob das Baby gut trinkt, verdaut und schläft. Die Organe werden abgetastet und abgehört, die Augen auf eine mögliche Linsentrübung überprüft. Außerdem wird eine Untersuchung auf Fehlbildungen und Verrenkungen des Hüftgelenks durchgeführt.
Im Gespräch mit den Eltern geht es um das Impfen, Unfallverhütung, Kariesvorbeugung oder auch den Umgang mit so genannten Schreibabys.
U4 und U5 – 3. bis 4. und 6. bis 7. Lebensmonat
Hier wird erneut die altersgerechte Entwicklung überprüft, zum Beispiel die der Sinne: Lächelt das Kind zurück? Verfolgt es Gegenstände mit den Augen? Und wie ist es mit der Motorik: Kann sich das Baby in Bauchlage schon auf die Arme aufstützen?
Beratungsthemen sind zum Beispiel der Impfschutz, mit dem jetzt begonnen werden kann, und der UV-Schutz.
U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
Bei der U6 steht die geistige Entwicklung im Mittelpunkt. Plappert das Kind bereits Doppellaute wie Mama oder Dada? Reagiert es auf seinen Namen? Versteht es kleine Aufforderungen? Außerdem wird geprüft, ob es krabbeln, sitzen oder stehen kann, und in vielen Praxen wird auf die Bedeutung des Vorlesens hingewiesen.
U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
Jetzt werden die sprachliche Entwicklung, die Feinmotorik und die Körperbeherrschung getestet. Kann das Kind laufen, sich bücken und wieder aufrichten? Kann es einen Schlüssel in ein Schloss stecken? Kann es einfache Gegenstände benennen? Die Milchzähne werden kontrolliert und der Impfstatus überprüft. Die Sprachfähigkeit variiert in diesem Alter übrigens enorm.
U7a – mit drei Jahren
Diese Zwischenuntersuchung wird von den Kassen bezahlt und kann durch freiwillige Leistungen ergänzt werden. Hier werden die verschiedensten Befunde erhoben. Neigt das Kind zu Krämpfen, Schlafstörungen oder Infektionen? Ist es in irgendeiner Weise auffällig? Auch auf allergische Erkrankungen, Übergewicht, Zahn- und Kieferanomalien sowie Sprachentwicklungsstörungen wird geachtet.
U8 – mit vier Jahren
Alle Organe, die Bewegungsabläufe und die generelle Entwicklung werden intensiv überprüft. Besonders die Kommunikation steht im Mittelpunkt: Wie verständlich ist die Sprache? Spricht das Kind in ganzen Sätzen, bezeichnet es sich selbst mit „ich“?
U9 – mit fünf Jahren
Im Jahr vor der Einschulung wird besonders auf die Fähigkeiten geachtet, die im Unterricht gebraucht werden. Kann das Kind gut sehen und hören? Ist es feinmotorisch entwickelt, um einen Stift führen zu können? Hat sich die Sprache fortentwickelt? Wie steht es um sein Sozialverhalten, um die psychische und emotionale Entwicklung? Aber auch: Gelingt die Kontrolle von Blase und Darm?
U10 und U11 – mit sieben bis zehn Jahren
Der Arzt spricht mit den Kindern über soziale und psychische Aspekte ihres Alltags, zum Beispiel über die Schule, sowie über Fernseh-, Computer- und Ernährungsgewohnheiten. Zudem wird auf Zahn-, Mund-, und Kieferanomalien geachtet. Diese Untersuchungen werden nicht von allen Krankenkassen erstattet, sie sind im grünen Checkheft enthalten.
Jugendliche ab 13 Jahren können kostenlos je nach Krankenkasse ein oder zwei weitere Untersuchungen in Anspruch nehmen:
J1 – mit 12 bis 14 Jahren
Hier wird eine gründliche körperliche Untersuchung durchgeführt. Außerdem werden die Jugendlichen auf Rauchen und Drogen sowie ihr Ernährungsverhalten befragt. Der Impfstatus wird erhoben und eine eventuelle Nachimpfung empfohlen. Fehlhaltungen und Hautprobleme können jetzt behandelt werden. Essstörungen, Fragen zur Sexualität, Probleme in der Familie und andere typische Pubertätsthemen werden mit den Jugendlichen besprochen.
J2 – mit 16 bis 17 Jahren
Hier wird erneut die Entwicklung überprüft, insbesondere auf Körperhaltung, Diabetes, Impfstatus und Schilddrüsenfunktionen. Die Jugendlichen finden auch Beratung in Bezug auf Berufswahl und Sexualität. Die Untersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet, sie ist Teil des grünen Checkhefts. Ab dem 18. Lebensjahr haben die jungen Erwachsenen dann Anspruch auf die regulären Vorsorgeuntersuchungen.
Sind die Gesundheitsuntersuchungen verpflichtend?
Alle Kinder und Jugendlichen haben einen gesetzlichen Anspruch auf die gesetzlich festgelegten Untersuchungen U1 bis U9 und J1. Sie werden von allen Krankenversicherungen – gesetzlich wie privat – bezahlt.
Eine generelle gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an den Untersuchungen gibt es nicht. In den meisten Bundesländern existiert ein verbindliches Einlade- und Meldewesen. Die Kinderärzte melden die Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen den Behörden. Geht keine Vorsorgemeldung ein, werden die Eltern um Rückmeldung gebeten.
Jedoch sind die Vorsorgeuntersuchungen in einigen Bundesländern verpflichtend: In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen sind die Früherkennungsuntersuchungen U1–U9 vorgeschrieben.
Doch auch in den anderen Bundesländern ist das Einhalten der Termine empfehlenswert. Falls sie nicht wahrgenommen werden, erhalten sowohl das Jugendamt als auch das Gesundheitsamt eine Benachrichtigung darüber. Hintergrund ist, dass nicht nur Krankheiten so früh wie möglich erkannt, sondern auch Vernachlässigungen und Misshandlungen des Kindes durch die Eltern schneller aufgedeckt werden sollen.
Und was ist mit den Zähnen?
Zwischen dem sechsten Lebensmonat und dem 6. Lebensjahr sind insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen, vom 7. bis 18. Lebensjahr sind es halbjährliche Untersuchungen mit individueller Zahnprophylaxe. Diese werden ab dem 12. Lebensjahr in ein Bonusheft eingetragen, was sich auf die Höhe der Zuschüsse auswirkt, falls ein Zahnersatz nötig ist.
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de
Redaktion: Andrea Sudiana, E-Mail asudiana@lzg-rlp.de
Weiterführende Links
Das Bundesministerium für Gesundheit zu Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
Detailinfos zu den Vorsorgeuntersuchungen beim Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V.