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Hinweise


HINWEIS

Ansprechperson:

Nina Roth
Referatsleiterin
Büro für Suchtprävention
Tel.: 06131 2069-42


Inhalt

"Grundausbildung Suchtprävention RLP"

Am 28. Februar 2011 ist die neue Verwaltungsvorschrift „Suchtprävention in der Schule und Verhalten bei suchtmittelbedingten Auffälligkeiten“ des Bildungsministeriums Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang hat das Bildungsministerium in Kooperation mit dem Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. eine „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ entwickelt.

Sie richtet sich an die Beratungslehrkräfte für Suchtprävention und ist in ein Modulsystem gegliedert. Zielsetzung ist, dass alle Suchtpräventionslehrkräfte der Schulen in Rheinland-Pfalz an dieser „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ teilnehmen.

Aufbau der "Grundausbildung Suchtprävention RLP"

Hinweis: Termine werden bei den einzelnen Modulen angekündigt.

Die „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ besteht aus folgenden fünf Modulen:

Die Module bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander durchgeführt und bearbeitet werden.
Es besteht demnach zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, in die „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ einzusteigen und die Dauer, bis alle Module bearbeitet sind, ist ebenfalls individuell gestaltbar.

Zu allen fünf Modulen finden unterschiedliche regionale und übergreifende Angebote statt, in denen entsprechende Teilnahmebescheinigungen erhältlich sind. Dies können Workshops, Fachtagungen oder auch andere Angebote sein.

Einige Fortbildungsveranstaltungen, wie beispielsweise die Teilnahme an „Auf der Suche nach… das Schülermultiplikatorenseminar“, wird rückwirkend anerkannt. Die Teilnehmenden der anerkannten Angebote werden unaufgefordert angeschrieben und erhalten entsprechende Teilnahmebescheinigungen.

Wenn Angebote zu den Modulen stattfinden, wird entsprechend per E-Mail darüber informiert und auch die Zuordnung zu dem jeweiligen Modul mitgeteilt. So kann jede Suchtpräventionslehrkraft individuell entscheiden, wann sie ein Modul bearbeiten möchte.

Sollte die Teilnahme an einer Veranstaltung – trotz Anmeldung – aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein, wird es weitere Zeitpunkte geben, Teilnahmebescheinigungen für das jeweilige Modul zu erhalten.

Hat eine Suchtberatungslehrkraft in allen fünf Modulen Teilnahmebescheinigungen erworben, meldet sie dies dem Büro für Suchtprävention der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. zurück (ein entsprechendes Formular wird unter www.lzg-rlp.de zu finden sein). Daraufhin wird eine übergreifende personalisierte Bescheinigung zur „Grundausbildung Suchtprävention RLP“ ausgestellt.

 

Die Informationen zur "Grundausbildung Suchtprävention RLP" als PDF zum Download