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Aktionsprogramm zur Förderung des Nichtrauchens an Schulen

Das Thema Nichtrauchen nimmt insbesondere auch in der Schule eine zunehmend wichtige Stellung ein. Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG) unterstützt dieses Thema seit langem, um Kinder und Jugendliche gezielt frühzeitig zu erreichen und langjährige Raucherkarrieren zu verhindern.
Die LZG veröffentlichte die landesweiten Maßnahmen 2002 / 2003 bereits erstmals in Form des "Aktionsprogramms zur Förderung des Nichtrauchens". Seither sind wichtige Entwicklungen vorangeschritten, Rahmenbedingungen in den Schulen haben sich verändert, neue Angebote der Suchtprävention stehen zur Verfügung und eine Überarbeitung des Aktionsprogramms wurde notwendig.
Das Aktionsprogramm liegt jetzt als Infomappe in der zweiten überarbeiteten Fassung vor und wird durch Aktualisierungen ergänzt.

Das Aktionsprogramm hat zum Ziel,

  • Nichtraucherinnen und Nichtraucher in ihrer Einstellung zum Nichtrauchen zu stärken,
  • dem Einstieg in das Rauchen entgegenzuwirken,
  • Raucherinnen und Raucher zu informieren, in ihrer Entscheidungsfähigkeit zu stärken, sich mit Funktionen des Rauchens auseinander zu setzen und zu unterstützen, wenn sie mit dem Rauchen aufhören wollen,
  • Eltern als Partner im Erziehungsprozess einzubinden und bei der Umsetzung der Rauchfreien Schule zu beteiligen,
  • Lehrkräften bei der Thematisierung des Nichtrauchens im Unterricht und bei der Hilfestellung für Schülerinnen und Schüler Unterstützung und Anregungen zu bieten,
  • Lehrkräfte in ihrer Rolle als erwachsene Raucherinnen und Raucher anzusprechen und ihnen Konzepte der Raucherentwöhnung vorzustellen,
  • Schulen bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes methodische und konzeptionelle Anregungen für die Umsetzung zu bieten und die Bereitschaft zur Unterstützung des Nichtraucherschutzes im schulischen Rahmen zu erhöhen.

Multiplikatorinnen und Multiplikatoren der schulischen Suchtprävention erhalten die Veröffentlichung des Büro für Suchtprävention über den Versand der LZG.