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LZG begrüßt das Nichtraucherschutzgesetz als aktiven Beitrag zur Gesundheitsförderung

Mainz, den 14.02.2008

Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz (LZG) begrüßt das Nichtraucherschutzgesetz, dass am 15. Februar 2008 in Kraft tritt. „Das Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Gaststätten ist ein wichtiger und notwendiger Beitrag zum Schutz der Nichtraucher in der Öffentlichkeit“, so Jupp Arldt, Geschäftsführer der LZG. „Auch nichtrauchende Menschen, die Tabakrauch ausgesetzt sind, tragen ein hohes Gesundheitsrisiko.“ Allein in Deutschland sind rund 3.300 durch das Passivrauchen bedingte Todesfälle zu verzeichnen.

Rauchen gehört zu den größten vermeidbaren Gesundheitsrisiken. Es verursacht Krebs, Schlaganfall, Herz-Kreislauferkrankungen, Raucherbein und chronische Bronchitis. Bundesweit sterben jährlich rund 140.000 Menschen an Erkrankungen, die auf das Rauchen zurückzuführen sind. Auch beim Plötzlichen Kindstod kann Zigarettenrauch eine Rolle spielen. „Passivrauchen wird vielfach unterschätzt und ist extrem schädlich für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen“, so Arldt. Besonders wichtig ist der LZG, dass auch Familien und Menschen, die unter Atemwegserkrankungen leiden, durch den Nichtraucherschutz ein neues Stück Lebensqualität und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.

Für Arldt gewichtige Gründe genug, um über das eigene Rauchverhalten nachzudenken und einen Rauchausstieg zu überlegen. „Vielleicht nutzen Raucherinnen und Raucher das Nichtraucherschutzgesetz als Gelegenheit, um mit dem Rauchen aufzuhören?“ Unterstützung beim Rauchausstieg bietet die LZG mit Adressen und Angeboten in Rheinland-Pfalz zur Raucherentwöhnung und Prävention an (Infos unter www.lzg-rlp.de).

V.i.S.d.P.: Jupp Arldt, Geschäftsführer der LZG

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